AGB

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der BROCKHEUS e.K. und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle weiteren erbrachten Leistungen und Lieferungen der vorgenannten Gesellschaften.

1.2. Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist die BROCKHEUS e.K.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG

2.1. Mit der Durchführung einer Reservierung nimmt der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von der BROCKHEUS e.K. eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen der BROCKHEUS e.K. und dem Gast zustande.

2.2. Angebote der BROCKHEUS e.K. in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Der BROCKHEUS e.K. steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.

2.3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich die BROCKHEUS e.K. vor.

3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN

3.1. Erst mit der Zahlung des Gastes an die BROCKHEUS e.K. liegt eine garantierte Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß den ausgewiesenen Stornierungsbedingungen unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden.

3.2. Stornierungsbedingungen:

1) Stornierungen sind bis drei (3) Tage vor der Anreise kostenfrei.

2) Bei Stornierung bis einen (1) Tag vor der Anreise fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 80 % des Buchungswertes an.

3) Bei Nichtanreise wird der volle Buchungswert inklusive der Reinigungsgebühren fällig. Der Gast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Dem Gast steht das Recht zu, der BROCKHEUS e.K. eine schriftliche Erklärung zum Stornierungsgrund einzureichen. Es steht der BROCKHEUS e.K. frei, Stornierungsgebühren zu erlassen oder teilweise zu erstatten. Die BROCKHEUS e.K. ist nicht verpflichtet, die Stornierungsgebühren zu erstatten.

3.3. Stornierungsbedingungen bei Verlängerung von Langzeitaufenthalten über 30 Tage: 1) Stornierungen bis 12 Tage vor der Verlängerung sind kostenfrei. 2) Stornierungen bis 3 Tage vor der Verlängerung führen zu einer Gebühr von 60 % des Buchungswertes. 3) Sollte keine Stornierung stattfinden, verlängert sich der Aufenthalt um die reservierte bzw. im Vorfeld vereinbarte Zeit. Eine Erstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.

3.4. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf der kostenfreien Stornofrist), besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Sollte die BROCKHEUS e.K. einer Vertragsaufhebung nicht zustimmen, behält die BROCKHEUS e.K. den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung oder verspäteter Stornierung. Die BROCKHEUS e.K. hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die BROCKHEUS e.K. den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle mehrtägig garantierter Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert, und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

3.5. Bei Reservierungen am Tag der Anreise ist der Gast verpflichtet, die Zahlung nach §5 unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde, zu leisten.

4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE

Es gelten die von der BROCKHEUS e.K. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Diese verstehen sich brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen, sind nicht enthalten.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG

Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus zu bezahlen. Das genaue Fälligkeitsdatum für die Begleichung der offenen Forderungen ist auf der Rechnung vermerkt, die die BROCKHEUS e.K. dem Gast ausstellt. Eine Aufrechnung durch den Gast ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Sofortüberweisung/Klarna, PayPal oder reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert. Die BROCKHEUS e.K. behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die AGB zu belasten. Der Gast ermächtigt die BROCKHEUS e.K. hierzu ausdrücklich. Mit einer Reservierung erklärt der Gast sein Einverständnis, die Rechnung als Download oder via E-Mail zu erhalten.

6. Gutscheine

Ein bei BROCKHEUS erworbener Gutschein kann nur für Leistungen von BROCKHEUS eingelöst werden. Verbleibende Restguthaben bei Zahlungen mit dem Gutschein bleiben bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und können weder ganz noch teilweise gegen Bargeld eingelöst werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an die der Gutschein und die Rechnung versendet werden sollen.

7. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Wohnungen

Ein reserviertes Apartment steht dem Gast im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Die von der BROCKHEUS e.K. zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an die BROCKHEUS e.K., einen von der BROCKHEUS e.K. genannten Dritten oder an dem durch die BROCKHEUS e.K. durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesenen Ablageort in der Wohnung zurückzugeben.

Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser Gegenstände entsteht eine Gebühr von 75,00 €. Die BROCKHEUS e.K. ist außerdem berechtigt, weiteren Ersatz für entstandenen Schaden vom Gast zu verlangen, wenn der Schaden 75,00 € übersteigt. Dies schließt auch den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Eine spätere Abreise oder frühere Anreise (Late Check-out oder Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen der BROCKHEUS e.K. und dem Gast vereinbart werden. Wenn die BROCKHEUS e.K. einem Late Check-out / Early Check-in zustimmt, ist sie berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung eine Gebühr zu berechnen, die sich wie folgt zusammensetzt:

- Bis 1 Stunde vor regulärem Check-in oder nach Check-out: 10,00 €

- Bis 2 Stunden vor regulärem Check-in oder nach Check-out: 15,00 €

- Bis 3 Stunden vor regulärem Check-in oder nach Check-out: 25,00 €

- Ab 3 Stunden wird, die für diesen Tag geltende Übernachtungsgebühr erhoben.

Fehlt eine Zustimmung, ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt, für einen früheren Check-in oder späteren Check-out ab 45 Minuten eine Strafgebühr in Höhe von 80,00 € zu berechnen. In diesem Fall schuldet der Gast neben der Strafgebühr auch den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out oder Early Check-in kann der Gast nicht geltend machen.

8. Überlassung, Weitervermietung, Nutzung

Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch die BROCKHEUS e.K. ausgewiesenen Preisen. Ebenso ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen die BROCKHEUS e.K. nicht zulässig. In diesen Fällen ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

Die Nutzung der Wohnungen von BROCKHEUS e.K. zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere umfasst dies jegliche gewerbliche oder illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für kommerzielle Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Die BROCKHEUS e.K. behält sich das Recht vor, im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattung zu stornieren und die Mietsache räumen zu lassen.

9. Haftung der BROCKHEUS e.K.

Die BROCKHEUS e.K. haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet die BROCKHEUS e.K. für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BROCKHEUS e.K. beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BROCKHEUS e.K. nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht). Einer Pflichtverletzung der BROCKHEUS e.K. steht diejenige ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende Schadenersatzansprüche – so weit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.

Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen der BROCKHEUS e.K. wird die BROCKHEUS e.K. auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden gering zu halten.

Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, die BROCKHEUS e.K. unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.

Die BROCKHEUS e.K. haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber der BROCKHEUS e.K. eine Anzeige macht, es sei denn, dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhalts hat.

Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten, die einen Wert von mehr als 500,00 € oder bei sonstigen Sachen, die einen Wert von mehr als 3.500,00 € übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der BROCKHEUS e.K. Andernfalls ist eine Haftung der BROCKHEUS e.K. für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.

Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch die BROCKHEUS e.K. zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für die BROCKHEUS e.K.

Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder dem zur Verfügung gestellten Stellplatz abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen haftet die BROCKHEUS e.K. ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden. Die BROCKHEUS e.K. haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

Jegliche Ansprüche gegenüber der BROCKHEUS e.K. verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen durch die BROCKHEUS e.K. sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.

Die BROCKHEUS e.K. übernimmt keine Haftung für Fundsachen, ausgenommen im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen der BROCKHEUS e.K. Die BROCKHEUS e.K. verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von drei Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.

10. Kundendaten

Die BROCKHEUS e.K. erhebt und erfasst verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Ebenso ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt, beim Check-in ein gültiges Identifikationsdokument digital einzufordern.

Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass. Sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt, die Buchung zu stornieren. Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt die BROCKHEUS e.K. Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen. Die BROCKHEUS e.K. behält sich das Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.

11. Beendigung des Beherbergungsvertrags

Die BROCKHEUS e.K. behält sich das Recht vor, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

(a) Höhere Gewalt oder andere von der BROCKHEUS e.K. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.

(b) Die BROCKHEUS e.K. begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Image der BROCKHEUS e.K. gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der BROCKHEUS e.K. zuzurechnen ist.

(c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder durch Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden, z. B. hinsichtlich der Identität des Gastes, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks.

(d) Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzwidrig ist oder der Wohnungsprostitution dient.

(e) Es sich um einen Weiterverkauf, eine Weitervermietung und/oder Weitervermittlung handelt (siehe Ziffer 7).

Die BROCKHEUS e.K. hat den Gast unverzüglich über die Ausübung des Kündigungsrechts zu informieren. Bei einer berechtigten Kündigung durch die BROCKHEUS e.K. besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Erfolgt die Kündigung aufgrund eines Umstands, den der Gast zu vertreten hat, ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt, auch künftige Buchungen zu stornieren oder abzulehnen, selbst wenn diese bereits bestätigt sind.

12. Rauchverbot

Alle Apartments der BROCKHEUS e.K. sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments sowie in Gemeinschaftsbereichen der BROCKHEUS e.K. ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer und ähnliche Geräte.

Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.

Im Falle einer Zuwiderhandlung hat die BROCKHEUS e.K. das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen durch die unzumutbare Weitervermietung des Apartments, in Höhe von mindestens 250,00 € zu verlangen. Dieser Betrag kann höher angesetzt werden, wenn die BROCKHEUS e.K. einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer-/Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150,00 €. Die BROCKHEUS e.K. ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn sie von Zuwiderhandlungen Kenntnis erlangt. Ein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung besteht in solchen Fällen nicht. Auch hier steht dem Gast die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

In den Gebäuden der BROCKHEUS e.K. können vernetzte Rauchmelder installiert sein, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (z. B. durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. Einsatzkosten der Feuerwehr oder des Sicherheitsdienstes).

13. Verbot von Partys und Versammlungen

Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, in den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In den Apartments und Gemeinschaftsflächen der BROCKHEUS e.K. ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.

Im Falle einer Zuwiderhandlung hat die BROCKHEUS e.K. das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen durch die unzumutbare Weitervermietung des Apartments, in Höhe von 500,00 € zu verlangen. Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

14. Beschädigung oder unberechtigte Inventarentfernung

Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinauskommen oder Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt werden, hat die BROCKHEUS e.K. Anspruch auf Schadensersatz. Dieser umfasst insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen durch die nicht mögliche Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € pro Schadensfall. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

15. Fundsachen

BROCKHEUS bewahrt Fundsachen, die einen Wert von über 10,00 € haben und von Gästen vergessen wurden, bis zu 21 Tage auf, bevor diese an das städtische Fundbüro übergeben werden. Gäste, die bei BROCKHEUS den Verlust eines Gegenstandes melden, erhalten ihre Sachen umgehend zurück, sofern diese aufgefunden wurden. Gäste haben die Möglichkeit, ihre Sachen an der Zentrale (Firmensitz) von BROCKHEUS abzuholen oder sich diese zusenden zu lassen. Für den Versand ist der Gast verpflichtet, BROCKHEUS ein ausreichend frankiertes Rücksendeetikett per E-Mail oder Post zukommen zu lassen. Bei Versand erhebt BROCKHEUS eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 10,00 €.

16. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist in den Apartments und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blindenhunde, Gehörlosenbegleithunde sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an die BROCKHEUS e.K. vorzulegen.

Die BROCKHEUS e.K. ist berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen, der Gast hat jedoch keinen Anspruch darauf. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal 200,00 € für eine Sonderreinigungsgebühr dem Gast in Rechnung gestellt. Die BROCKHEUS e.K. ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen, wenn eine Zuwiderhandlung gegen diesen Punkt vorliegt. Ein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung besteht in solchen Fällen nicht.

Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

17. Instandhaltung

Mit der Buchung eines Apartments der BROCKHEUS e.K. verpflichtet sich der Gast, das überlassene Apartment sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen und grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen vor, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder nach dessen Abreise, so hat die BROCKHEUS e.K. das Recht, dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 75,00 € (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der BROCKHEUS e.K. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Weiter verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des Apartments bei Bezug auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen der BROCKHEUS e.K. unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen sowie den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.

Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber der BROCKHEUS e.K. anzuzeigen. Bei Buchungen von mehr als 14 Nächten ist die BROCKHEUS e.K. berechtigt, Zwischenreinigungen in Abstimmung mit dem Gast durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem von der BROCKHEUS e.K. beauftragten Dienstleister oder den Mitarbeitern der BROCKHEUS e.K. zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.

18. Internetnutzung

Dem Gast wird durch die BROCKHEUS e.K. im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, durch Wartungsarbeiten oder Ähnliches, können nicht ausgeschlossen werden.

Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt die BROCKHEUS e.K. auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss der BROCKHEUS e.K. an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber der BROCKHEUS e.K. einzustehen.

Im Übrigen behält sich die BROCKHEUS e.K. vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

19. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:

[https://brockheus.com/de/dataPrivacy](https://brockheus.com/de/dataPrivacy)

20. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.